1.1 Unsere Vertragspartner werden folgend als Auftraggeber , G&E Gourmet Event GmbH, Hauptstr. 50, 53797 Lohmar als Auftragnehmer bezeichnet
2.1 Nur schriftliche Erklärungen verpflichten die Auftragnehmerin, mündliche
Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und
rechtswirksam vom Vertragspartner unterschrieben ist. Gleiches gilt für Vertragsänderungen.
3.1 Eine Reduzierung der Personenzahl ist dem Auftragnehmer bis spätestens 7 Tage vor dem
Erfüllungstermin schriftlich mitzuteilen. Danach ist eine Reduzierung ausgeschlossen.
3.2 Eine Erhöhung der Personenzahl ist der Auftragnehmerin bis spätestens 3 Tage vor dem
Erfüllungstermin schriftlich mitzuteilen.
3.3 Eine Veränderung der Personenzahl kann zu einer Anpassung der Kosten führen.
4.1 Alle zur Durchführung benötigten Materialien sind nach Veranstaltungsende zum
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt wieder in den Besitz von G & E Gourmet Event GmbH zu
übergeben. Speisen sind hiervon ausgenommen. Fehlmengen werden zu
Wiederbeschaffungspreisen in Rechnung gestellt.
4.2 Angebrochene Verpackungseinheiten gelten als verbraucht. Angebrochene Flaschen oder
Fässer werden voll in Rechnung gestellt.
4.3 Für nicht oder beschädigt zurück erhaltenes Leergut wird der Pfandwert dem
Vertragspartner in Rechnung gestellt.
4.4 Der Auftragnehmer wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn er an der Erfüllung
dieser Pflicht durch unvorhersehbare Umstände gehindert wird, die sie nach den Umständen
entsprechenden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung und behördliche Eingriffe. In diesen Fällen entfallen etwaige
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
4.5 Eine einseitige Vertragsaufhebung durch den Vertragspartner hat schriftlich zu erfolgen.
Hieraus ergeben sich Stornogebühren die der Kunde zu tragen hat, in Abhängigkeit von der
Zeit der Auftragserteilung bis zum
Veranstaltungsbeginn:
Bis zu 7 Tage vorher 10%
Bis zu 72 Stunden vorher 40%
Bis zu 36 Stunden vorher 65%
danach 85% der Auftragssumme
4.6 Allgemeine Mietbedingungen für Geschirr, Bestecke, Zelte & technischen Anlagen
Gemietete Artikel sind Eigentum der G & E Gourmet Event GmbH (Vermieter). Angebote
und Leistungen des Vermieters erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Abänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der
Vermieter sie schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen dem Besteller und der G & E
Gourmet Event GmbH kommt durch die Annahme unsererseits zustande.
4.6.1. Mietpreis
Der Mietpreis eines Artikels gilt für die Benutzung pro Teil und für 3 Tage (= eine
Mieteinheit) ab Anlieferung des Vermieters oder durch Abholung durch den Mieter. Die
Mietgebühr fällt auch dann an, wenn der Mieter die Mietartikel vorzeitig oder unbenutzt
zurückgibt. Im Fall einer verspäteten Räckgabe fällt für jede angefangene Mieteinheit die
volle Mietgebühr an. Der Mieter hat bei verspäteter Rückgabe den Vermieter
schnellstmöglich zu informieren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4.6.2 Übergabe und Rückgabe
Das Leihgut wird dem Kunden in tafelsauberem Zustand übergeben. Wird der Vermieter
infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mietobjekte gehindert, so entfällt jegliche
Haftung. Der Mieter hat bei der Übernahme Mängel oder Fehlmengen dem Vermieter sofort
zu melden. Der Mieter erklärt sich bereit, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln und in
einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Reinigung des Leihguts wird von der G&E
Gourmet Event GmbH übernommen. Für Beschädigungen oder in Verlust geratene Artikel
haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwertes. Exakte Bruch- und
Verlustmengen werden erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt.
4.6.3. Versicherung
Die Mietobjekte sind während der Mietzeit nicht diebstahlversichert. Der Mieter haftet für
Verlust und Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemässer Handhabung entstehen.
Eingriffe und Veränderungen an den Artikel dürfen nicht vorgenommen werden. Der
Vermieter empfiehlt dem Mieter die geliehenen Artikel für die Dauer des Ereignisses zu
versichern.
4.6.4. Lieferservice
Bemessungsgrundlage der Transportkosten ist die Entfernung. Unsere Transportkosten
beinhalten die Anlieferung und Abholung bis hinter die erste, ebenerdig verschliessbare Tür.
Bei Anlieferung und Abholung des Mietguts sollte der Mieter oder eine bevollmächtigte
Person anwesend sein. Auf- und Abbau und Einsammeln des Mietguts sind im Mietpreis nicht
enthalten. Für Transporte bis 10 Kilometer frei, für Transporte mehr als 10 Kilometer 0,45 €/
je gefahrenen Kilometer. Für den Transport der Mietobjekte in Gebäuden, über Treppen, über
nichtbefahrbare Flächen etc. stellen wir je angefangene Stunde und Mitarbeiter 17,50 Euro in
Rechnung. Bei Selbstabholung entfallen die Transportkosten. Bei Abholung ist der
Mieter/Abholer für die Ladungssicherung verantwortlich.
5.1 Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
fällig. Wird diese Rechnung nicht zeitgerecht beglichen, kann dies von der Auftragnehmerin
als Storno mit weniger als 36 Stunden Vorlauf gewertet werden. Die Auftragnehmerin wird
hierdurch von jeder weiteren Leistungsverpflichtung befreit.
Dies geschieht unbeachtet möglicher Forderungen gem. Punkt 4.5
5.2 Der offenen Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H. v. 5% über dem Basiszins fällig. Die
Geltendmachung weitergehender Forderungen bleibt hiervon unberührt.
6.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter oder telefonisch
dem Auftragnehmer mitzuteilen.
6.2 Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen schriftlich dem G&E Gourmet Event
GmbH mitgeteilt werden.
7.1 Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von
Reklamationen siehe Pkt. 6
7.2 Mit Übernahme der Lieferung geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung
und Verschlechterung sowie Folgeschäden an den Auftraggeber über.
7.3 Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden
ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur hergeleitet werden, wenn diese Eigenschaften von G&E Gourmet Event im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
Änderungen und Ergänzungen oder die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile unberührt.
Für das Entstehen von Rechtsstreitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtstand Siegburg.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
G&E Gourmet Event GmbH, Hauptstr. 50, 53797 Lohmar
Mail: info@catetring-lohmar.de
Fax: 02246/ 9255864
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung und wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind in Originalverpackung auf unsere Kosten und unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 100,00 Euro nicht übersteigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Sachen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.